Finanzierungsmöglichkeiten während der Promotion

Sie haben sich entschieden, sich wissenschaftlcih weiterzuqualifizieren, haben aber die Finanzierung noch nicht geklärt.

Nachfolgend haben wir einige Informationen und Quellen gesammelt, die Ihnen bei der Finanzierungsfrage behilflich sein können, so zum Beispiel Finanzierungsmöglichkeiten während der Qualifikations- und Promotionsphase sowie die Unterstützung seitens des Bundes, des Landes Niedersachen oder Stiftungen.

 

Broschüre Promotionsförderung

Förderberatung des wissenschaftlichen Nachwuchses

 

 

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es während der Qualifikationsphase?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es während der Promotionsphase?

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es während der Qualifikationsphase?

  • Bildungskreditprogramm im Rahmen des BaföG

 

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit angeboten.

Dieser Kredit kann auch von Personen in Anspruch genommen werden, die ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen. Für die Qualifikationsphase von FachhochschulabsolventInnen kann der Bildungskredit daher in der Regel nicht eingesetzt werden, es sei denn, es handelt sich dabei um einen regulären Aufbaustudiengang mit entsprechendem Abschluss.

Es werden Raten zu je 300 Euro ausbezahlt, wobei je Ausbildungsabschnitt max. 24 Monate bewilligt werden. Der Kredit wird bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), wobei der Bund eine Bürgschaft für den Kreditnehmer gegenüber der KfW übernimmt.

Zurückzuzahlen ist der Kredit nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von 4 Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro. Er kann auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

 

  • Förderinstitution des Landes Niedersachsen

 

Im Rahmen eines AssistentInnenprogramms der Fachhochschulen Niedersachsen, bei dem die FHs Hannover, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Nordostniedersachsen, Oldenburg, Osnabrück und Ostfriesland beteiligt waren, erfolgte die Qualifizierung und Promotion in 2 Phasen:

1. Phase: 2 Jahre bezahlte AssistentInnenstelle mit parallelem Besuch von Seminaren an kooperierenden Hochschulen (Bezahlung erfolgt nach BAT-IV)

2. Phase: 4 Jahre Promotion mit Lehrverpflichtung (Bezahlung: 2/3 BAT-III)

 

  • Begabtenförderung

 

Auch im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Zuschuss zur Promotion erfolgen. Es kann jedoch einen Unterschied zwischen den einzelnen Stiftungen geben, welche Phasen der Promotion gefördert werden.

 

Stiftungen im Überblick:

 

Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin  

Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn                 

Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter

Hanns-Seidel-Stiftung, München

Studienstiftung des Deutschen Volkes, Bonn

Cusanuswerk–Bischöfliche Studienförderung

Evangelisches Studienwerk, Villigst

Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Stiftung der Deutschen Wirtschaft-Studienförderwerk

Bundesstiftung Rosa Luxemburg, Berlin

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es während der Promotionsphase?

  • HWP - Hochschul- und Wissenschaftsprogramm

 

Das Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) als eine Vereinbarung von Bund und Ländern hat die Förderung und Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie die Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre zum Ziel.

Bei diesem Programm sind verschiedene Fachprogramme zu unterscheiden:

Es stehen u.a. im Mittelpunkt die Förderung

· die Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre

· die Entwicklung der Fachhochschulen

neben sechs weiteren Fachprogrammen.

In diesem Rahmen können sowohl die Qualifizierungs- wie auch die Promotionsphase gefördert werden. Die Mittel werden i.d.R. jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Verteilung der Gelder liegt im Verantwortungsbereich der Länder, wobei in der Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt ist, wie die Aufteilung erfolgen soll.

 

  • Förderinstitution des Landes Niedersachsen

 

1)   Vergabe von Stipendien und Sonderzuwendungen:

Die Förderdauer beträgt max. 2 Jahre, wobei in Ausnahmefällen eine Verlängerung möglich ist.

Die Höhe der Förderung beträgt 620 € pro Monat. zzgl. eines möglichen Familienzuschlages von 160 € pro Monat

2) Im Rahmen eines AssistentInnenprogramms der Fachhochschulen Niedersachsen, bei dem die FHs Hannover, Hildesheim/Holzminden/Göttingen, Nordostniedersachsen, Oldenburg, Osnabrück und Ostfriesland beteiligt waren, erfolgte die Qualifizierung und Promotion in 2 Phasen:

1. Phase: 2 Jahre bezahlte AssistentInnenstelle mit parallelem Besuch von Seminaren an kooperierenden Hochschulen (Bezahlung erfolgt nach BAT-IV)

2. Phase: 4 Jahre Promotion mit Lehrverpflichtung (Bezahlung: 2/3 BAT-III)

 

  • Begabtenförderung

 

Auch im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Zuschuss zur Promotion erfolgen. Es kann jedoch einen Unterschied zwischen den einzelnen Stiftungen geben, welche Phasen der Promotion gefördert werden.

 

Stiftungen im Überblick:

 

Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin  

Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn                 

Friedrich-Naumann-Stiftung, Königswinter

Hanns-Seidel-Stiftung, München

Studienstiftung des Deutschen Volkes, Bonn

Cusanuswerk–Bischöfliche Studienförderung

Evangelisches Studienwerk, Villigst

Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Stiftung der Deutschen Wirtschaft-Studienförderwerk

Bundesstiftung Rosa Luxemburg, Berlin