Allgemeine Informationen zum Einstieg

Verschiedene Wege führen zu einer hauptberufliche Professur. Zu beachten ist dabei, dass die Einstellungsvoraussetzungen an der FH unterschiedlich zu den Einstellungsvorausetzungen an der Universität sind.

ProfessorInnen erfüllen im Rahmen ihrer Aufgaben die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie Weiterbildung und Dienstleistung in ihren Fächern selbständig. Auch wirken sie an der Erfüllung übriger Hochschulaufgaben mit. Die Abnahme von Prüfungen oder Studienberatungen gehören z.B. ebenso zu den Aufgabengereichen wie  Forschungstätigkeiten (§§26f. NHG).

 

Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsordnung W in Verbindung mit der Niedersächsischen Hochschulleistungsbezügeverordnung und der Ausführungsrichtlinie der Fachhochschule Osnabrück. Die Lehrverpflichtung beträgt 18 Semesterwochenstunden und ist abhängig von weiteren Faktoren, von denen einige oben angeführt sind. So kann sich das Lehrdeputat ggf. verringern oder auch erhöhen. Weitere Informationen zur Reform der Besoldung und zur Leistungsvergütung sind auf den Seiten des MWK aufgeführt.

 

Anders als bei der Vollzeitprofessur ist für nebenberufliche Professuren die Ausübung eines weiteren Berufes erforderlich. Forschungstätigkeiten sind bei einer nebenberuflichen Professur nicht vorgesehen bzw. nur in speziellen Ausnahmen. Der Schwerpunkt liegt überwiegend auf der Lehre und damit verbunden auch auf den Synegieeffekten aus der Praxis (§29 NHG) Die Lehrverpflichtung kann vier SWS bis neun SWS betragen. Die Vergütung wird in Anlehnung an die hauptberufliche Professur verhandelt.

Die außerplanmäßige Professur kann nach §35a NHG für die Dauer der Wahrnehmung von Aufgaben in der Lehre verliehen werden, wenn die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur erfüllt werden.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Thema Professur entnehmen Sie bitte unserem  Vortrag oder den weiterführenden Links.

 

Welche Voraussetzungen brauchen Sie für eine FH-Professur?

 

? Praxiserfahrung:

eine mindestens 5jährige Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule)

Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen, wenn eine Juniorprofessur angestrebt wird. Die Juniorprofessur ist zeitlich begrenzt auf drei Jahre, kann jedoch um weitere 3 verlängert werden (Vgl. Arbeitsgesetz).

 

 

? Wissenschaftliche Erfahrung:

in der Regel eine abgeschlossene Promotion oder besondere künstlerische Leistungen(z.B. in künstlerischen Bereichen auch gewonnene Preise u.ä. )

In besonderen Ausnahmefällen kann ggf. die Promotion nachgeholt werden.

? Pädagogische Eignung:

Für eine Fachhochschulprofessur, ist die hochschulpädagogische Erfahrung ein weiteres wichtiges Kriterium. ProfessorInnen müssen entsprechend die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend auch berufen werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogisch-didaktische Eignung nachweist.

? Publikationen:

Im Rahmen der Hochschulentwicklung und Profilbildung nehmen Publikationen zunehmend einen höheren Stellenwert an Fachhochschulen ein. Publikationen sollten entsprechend der Denomination vorhanden sein. Kriterien können hier z.B. sein, ob Sie in einschlägigen Lehrbüchern oder im Rahmen Ihrer Forschungsaktivitäten veröffentlicht haben. 

 

Informationen zum Berufungsverfahren.

? Was unterscheidet eine Bewerbung für eine Professur von anderen Bewerbungen?

? Was ist ein Berufungsverfahren?

? Wie läuft ein solches Verfahren ab?

? Welche Fragen können auftauchen?

? Wie können Sie sich optimal vorbereiten?

 

Zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen oder bei allgemeinen Fragen zu Berufungsverfahren können sie sich an das Gleichstellungsbüro wenden.

Bei inhaltlichen Fragen zur Ausschreibungen können sie sich direkt an den/die BerufungskommissionsvorsitzendeN wenden.

 

Gleichstellungsbeauftragte

Dipl. Soz. Päd. (FH) Bettina Charlotte Belker (e-mail: B.C.Belker@hs-osnabrueck.de)

 

Sie erreichen uns Montag - Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr entweder unter der Rufnummer 0541/969-2955 oder  besuchen Sie uns in unseren Räumen in der Caprivistr. 1, 49076 Osnabrück, Raum: FA 0010.

 

 

Welche Voraussetzungen brauchen Sie, um eine FH-Professur bekleiden zu können?

 

? Praxiserfahrung:

eine mindestens 5jährige Berufstätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule)

? Wissenschaftliche Erfahrung:

in der Regel eine abgeschlossene Promotion oder (z. B. in künstlerischen Bereichen auch gewonnene Preise u. ä. (diese kann aber ggf. aber auch nachgeholt werden)

? Lehrerfahrung (Methodik/ Didaktik):

Lehraufträge und Vorträge

? Publikationen

 

Sicherlich haben Sie noch weitere Fragen.

? Was unterscheidet eine Bewerbung für eine Professur von anderen Bewerbungen?

? Was ist ein Berufungsverfahren?

? Wie läuft ein solches Verfahren ab?

? Mit welchen Fragen müssen Sie rechnen?

? Wie können Sie sich optimal vorbereiten?

 

Diese und noch mehr Fragen, werden Ihnen hier beantwortet.